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Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mich beim Bauverein als Wohnungssuchen registrieren?
Hierzu können Sie ganz einfach unseren Bewerbungsbogen auf unserer Homepage ausfüllen. Ihre Daten sind dann für drei Monate bei uns hinterlegt. Wenn eine passende Wohnung in diesem Zeitraum dabei ist, werden wir Sie entsprechend kontaktieren und mit Ihnen unverbindlich einen Besichtigungstermin vereinbaren. Sollten Sie innerhalb der drei Monate keine Angebote von uns erhalten, haben Sie die Möglichkeit Ihre Registrierung um weitere drei Monate zu verlängern. Hierzu müssen Sie uns vor Ablauf Ihrer Registrierung kontaktieren.
Wie lange ist die Kündigungsfrist meiner Wohnung?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, damit das Vertragsverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Andernfalls verschiebt sich der Kündigungstermin entsprechend um einen weiteren Monat.
Beispiel: Sie kündigen Ihre Wohnung am 2. April und die Kündigung geht spätestens am 3. Werktag im April bei uns ein. Dann zählen April, Mai und Juni als Kündigungsfrist und das Mietverhältnis endet zum 30. Juni.
Geht die Kündigung dagegen erst am 6. April ein, beginnt die Frist erst im Mai und der Mietvertrag endet zum 31. Juli.
Gibt es eine Warteliste für Wohnungen und wie lange dauert es, bis ich ein Wohnungsangebot erhalte?
Eine klassische Warteliste gibt es bei uns nicht. Alle registrierten Interessenten werden kontaktiert, sobald eine passende Wohnung frei wird. Wie lange es dauert, bis man en Wohnungsangebot erhält, lässt sich pauschal nicht sagen, da dies davon abhängt, wann Wohnungen gekündigt werden und verfügbar sind. Manchmal kann es sehr schnell gehen, in anderen Fällen dauert es einige Monate. Falls Sie ein Angebot von uns erhalten, hier ein Tipp: Wer zuerst reagiert, hat gute Chancen kurzfristig die Wohnung zu besichtigen.
Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Hierzu bedarf es der Einreichung eines schriftlichen Kündigungsschreibens inklusive Ihrer Unterschrift. Ein Formular als Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter „Downloads“.
Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkosten werden einmal jährlich abgerechnet. Sie erhalten Ihre Abrechnung innerhalb der zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, somit bis Ende des darauffolgenden Jahres.
Sind Haustiere in den Wohnungen der Genossenschaft erlaubt?
Kleine Haustiere sind in der Regel erlaubt. Bei größeren Tieren, wie beispielsweise Hunden, ist eine vorherige Zustimmung unsererseits erforderlich. Bitte sprechend Sie uns hierzu am besten vorab an.